Leitbild
Die Werbefördervereinigung Österreich (WEFÖ) ist eine relativ junge, aber konstant wachsende Non-Profit Organisation, und als Verein in Graz (Österreich) registriert.
Die WEFÖ ist ein Zusammenschluss von national und international tätigen EPU & KMU, die sich über kluges und faires gemeinschaftliches Arbeiten & Werben am Markt stärker zu positionieren versuchen.
Die WEFÖ ist kein gewinnorientiertes Unternehmen.
Weiters soll mit den konkretisierten WEFÖ Services [E-Services, KOAS Projekt (kostenlose Arbeitsstunden uvm.)], kooperativen Werbeformen (Einkaufsgemeinschaften) und Finanzierungsmöglichkeiten (Mikrokrediten & Factoring) kleinen Unternehmen und Vereinen der Einstieg in die „Welt der professionellen Werbung“ erleichtert werden.
Die WEFÖ möchte nicht, dass sich Konzerne nach und nach ein Monopol nach dem anderen schaffen und somit auch indirekten Einfluss auf Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen, Produktqualität und Politik nehmen.
Der Verein hat das Bestreben diese Entwicklung bei einer Ihrer Wurzeln packen und in einem viel zu oft zu stark unterschätzten Bereich für EPU & KMU Abhilfe schaffen. Der Werbung.
Unser Verein konzentriert sich intensiv auf die Analyse und Evaluierung von Werbung. Um stets über aktuelle Neuigkeiten informiert zu sein, laden wir Sie ein, durch unseren Newsticker zu blättern.
Darüber hinaus sind wir stolz darauf, mehrere Eigenmarken und Innovationsprodukte zu entwickeln und bieten umfassende Servicedienstleistungen für Einzelunternehmen (EPU) und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) an.
Vereinsorgane – Organschaftliche Vertreter & Funktionen
Organe des Vereins sind lt. den WEFÖ Statuten i. d. dzt. g. F. die Generalversammlung (§ 9 und 10), der Vorstand (§ 11 bis
12), die Rechnungsprüfung (§ 15) und das Schiedsgericht (§ 16).
Vorstand
Hr. Dr. Kurt Kellerer sen.
Fr. Birgit Tieber
Gewerberechtl. Geschäftsführer
Hr. Kurt Helmut Kellerer
Häufig gestellte Fragen zur WEFÖ Basistätigkeit
Gibt es politische Forderungen der WEFÖ?
Forderung 1 (Ö & D)
Die WEFÖ fordert eine Änderung der Gewerbeordnung.
So sollen unserer Ansicht nach nachstehende Gewerbe reglementiert werden:
Werbetexter, Werbeagentur, Multimedia Agentur, IT Dienstleistungen, Grafikdesign.
Forderung 2 (ausschl. Ö)
Die BWB (Bundeswettbewerbsbehörde) sowie das Oberlandesgericht Wien als zuständiges Kartellgericht mögen prüfen, ob es einzelnen grossen Anbietern künftig weiterhin erlaubt sein soll – Dienstleistungen wie Webdesign, Erstellung von Imagefilmen sowie Suchmaschinenoptimierung deren B2B Kunden mit monatlichen Ratenzahlungen und damit verbundenen Mindestvertragslaufzeiten, die 12 Monate überschreiten – anbieten zu dürfen.
Aus Sicht der WEFÖ liegt aufgrund der Tatsache, dass die o.a. „grossen Anbieter“ deren Forderungen an Banken abtreten und es sich dabei um Bankprodukte handelt, zu denen kleine Anbieter kaum Zugang erlangen (aufgrund von geforderten Mindestumsätzen), ein massiver Wettbewerbsnachteil kleiner Anbieter vor, da B2B Kunden (v.a. zur Aufrechterhaltung deren Liquidität) monatliche Ratenzahlung mehrheitlich bevorzugen. Weiters möge bedacht werden, dass bei monatlichen Raten von beispielsweise EUR 100,- und einer Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten in sehr vielen Fällen der Endpreis für das erhaltene Produkt deutlich über den von den gesetzlichen Interessensvertretungen der jeweiligen Fachgruppen erhobenen marktüblichen Durchschnittspreisen liegt.
Ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich um die Services nutzen zu können?
Nein.
Können auch EPU & KMU mit Standort in der Bundesrepublik Deutschland die Angebote der Werbefördervereinigung Österreich in vollem Umfang nutzen?
Ja.